Neue Mitglieder sind bei uns herzlich willkommen. Um Mitglied im TTC Brauweiler zu werden, müssen Sie einfach nur den nachstehenden Aufnahmeantrag ausdrucken, ausfüllen und diesen auf dem Postweg an die Geschäftsstelle senden. Oder Sie geben ihn einfach in unserem Clubbüro, beim Gastwirt oder dem Trainerteam ab.
Aufnahmeantrag TTC Brauweiler e.V.
Finanzordnung der Tennisabteilung des TTC Brauweiler 1948 e.V. (gültig ab 01.02.2020)
Jahresbeiträge TTC Brauweiler
Erwachsene | Euro 330,00 |
Ehe/Lebenspartner | Euro 230,00 |
Senioren ab 65 Jahre | Euro 280,00* |
Senioren Ehe/Lebenspartner ab 65 Jahre | Euro 220,00* |
Kinder bis 5 Jahre | Euro 60,00* |
Kinder 6 bis 9 Jahre | Euro 110,00* |
Kinder u. Jugendliche 10 bis 18 Jahre | Euro 160,00* |
Azubis u. Studenten (bis 28 Jahre) | Euro 160,00* |
Kinder bis 5 Jahre bei Familienmitgliedschaft** | Euro 40,00* |
Kinder 6 bis 9 Jahre bei Familienmitgliedschaft** | Euro 70,00* |
Jugendliche 10 bis 18 Jahre, Azubis / Studenten bei Familienmitgliedschaft** | Euro 130,00* |
Inaktive Erwachsene | Euro 70,00 |
Inaktive Jugendliche | Euro 35,00 |
Hallenmitglieder | Euro 20,00 |
Gastgebühr für Außenplätze (pro Stunde) | Euro 10,00 |
*Stichtag für eine Beitragsumgruppierung ist der 30.09. des laufenden Kalenderjahres | |
** Familienmitgliedschaft bezieht sich auf 1 aktiven Erwachsenen mit aktivem Ehe/Lebenspartner und mindestens 1 aktivem Kind |
Anmerkungen:
- Azubis und Studenten erbringen den Nachweis über Schulbesuch, Ausbildung oder Studium jährlich bis zum 31.12. des Vorjahres.
- Bei einer Familienmitgliedschaft** mit mehr als zwei aktiven Kindern sind die weiteren jeweils jüngsten Kinder (ab inkl. dem 3. Kind) beitragsfrei.
- Stichtag für den Altersklassenwechsel für Kinder und Jugendliche ist der 30.09.
- Die Beiträge werden jährlich im Februar des Geschäftsjahres per Lastschrift abgebucht.
- Bei Ablehnung des Lastschrifteinzuges werden erhöhter Verwaltungsaufwand und Bankkosten mit 10,-€ in Rechnung gestellt.
- Kommt das Mitglied seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung nicht nach, kann es ausgeschlossen werden.
- Neue Mitglieder sind spielberechtigt nach Zahlung des Jahresbeitrages.
- Aktive Mitglieder, die sich zwecks Beitragsreduzierung inaktivieren lassen, zahlen bei Reaktivierung den vollen Jahresbeitrag nach.
- Eheähnliche Gemeinschaften werden finanziell wie Ehepaare behandelt.
- Bei Inaktivierung des ersten Mitgliedes wird das zweite Mitglied zum 'Vollzahler'.
- Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss bis zum 30.09. des jeweiligen Kalenderjahres für das Folgejahr schriftlich bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
- Beim Ausscheiden aus der Tennisabteilung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückzahlung der Einmalgebühr oder des anteiligen Jahresbeitrages. Gleiches gilt auch bei Änderung von aktiver in inaktive Mitgliedschaft.
- Über eine Mitgliedschaft entscheidet ausschließlich der Abteilungsvorstand der Tennisabteilung.
Brauweiler im Februar 2020
Der Vorstand